Beschäftigen Sie sich schon vor Gründung Ihres Unternehmens mit dem Markenrecht. Wird Ihr künftiger Name bereits genutzt? Ist Ihr Logo einzigartig oder ist es in ähnlicher Form bereits vorhanden? Sind Produktnamen unverwechselbar? Da ältere Eintragungen grundsätzlich Priorität haben, ist es dringend geboten, genau zu recherchieren, damit Sie Markenverletzungen vermeiden, die Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche mit sich bringen können.

Markenrecht + Markenschutz

Einzigartig und unverwechselbar? Wir klären das!

Da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei Anmeldung Ihrer Marke keine Recherche oder Kollisionsprüfung durchführt, sollten Sie unbedingt professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Vertrauen Sie uns! Wir beraten Sie bereits im Vorfeld ausführlich und führen vor der Anmeldung Ihrer Marke eine verlässliche Markenrecherche durch. 

Was ist eine Marke?

Verschiedene Aspekte, die eine Marke ausmachen, können geschützt werden und sind so sicher vor Nachahmern. In erster Linie natürlich der Markenname (Wortmarke) und das Logo (die Bildmarke). Auch eine Kombination aus beidem, die Wort-/Bildmarke, lässt sich eintragen. Genauso wie eine Melodie, zum Beispiel ein Werbe-Jingle, die eng mit dem Namen verbunden ist (Hörmarke). Auch eine Farbmarke – denken Sie nur an eine bestimmte Farbe, die Sie mit einem Unternehmen in Verbindung bringen – oder die besondere Form einer Verpackung – quadratisch oder dreieckig – lässt sich schützen.

Welche Voraussetzung muss eine Marke mitbringen, um eingetragen zu werden?

Denken Sie daran, bevor Sie eine Marke anmelden: Eine Marke muss deutlich unterscheidbar von anderen Marken sein. Sie darf keine ähnlichen oder sogar identischen Kennzeichen vergleichbarer Produkte tragen, sofern diese geschützt sind. Das bedeutet, dass Name, Bild oder Klang eine ausreichende Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft besitzen müssen. Zu berücksichtigen ist zum Beispiel das deutsche Markengesetz und/oder die europäische Markenverordnung. Um zu verhindern, dass Ihre Produktbezeichnungen und/oder Dienstleistungsbezeichnungen von Dritten übernommen werden, sollte Sie Ihre Bezeichnung/Marke schützen.

Was geschieht bei einer Markenrechtsverletzung?

Werden die Rechte Ihrer Marke verletzt, indem Dritte unter Ihrem Markennamen oder einem damit verwechselbaren Namen Produkte herstellen, bewerben und vertreiben, so können daraus Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, vielleicht auch Rückrufansprüche resultieren. Achtung: Das kann auch Ihnen passieren, wenn Ihre Markenrecherche nicht gründlich genug war. Grundsätzlich hat eine ältere Marke Priorität gegenüber einer jüngeren Marke und/oder geschäftlichen Bezeichnung.

National oder international? Wo kann die Marke eingetragen werden?

Wir sind Experten für das Markenrecht und schauen genau hin. Wo ist die Eintragung Ihrer Marke sinnvoll? Denn wenn Sie auch auf dem europäischen oder auf internationalen Märkten tätig sind, dann empfiehlt sich nicht nur eine Registrierung beim DPMA, sondern auch beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).Seit dem Brexit wichtig ist die Einsicht in das Register des Britischen Markenamtes unter folgendem Link: Britisches Markenamt

Gemeinsam mit Ihnen suchen wir als Anwalt/ Markenanwalt im Markenrecht die beste, sichere, aber auch kostenoptimale Lösung.

Unsere Leistungen:

  • Markenrecherche
  • Markenentwicklung
  • Markenanmeldung
  • Eintragungsverfahren
  • Markenwiderspruchs- und Beschwerdeverfahren
  • Markenlöschung
  • Markenverletzungen
  • Abmahnungen
  • Lizenzen

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Sie erreichen uns auch unter www.markenrecht-detmold.de und www.markenrecht-paderborn.de